§ 5 Beitrag – Auszug aus der
aktuellen Satzung
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags soll durch SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Für den Fall, dass die Mitgliedschaft erlischt, werden gezahlte Mitgliedsbeiträge nicht zurückerstattet.
TOP 10: Mitgliedsbeiträge – Auszug aus dem Protokoll der Gründungsversammlung
1a) Vorschlag des gewählten Vorstands über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
Folgende jährlichen Mitgliedsbeiträge für Mitglieder wurden vom Vorstand vorgeschlagen:
-Erwachsene stimmberechtigte Mitglieder ab 18 Jahre: 24 €
-Jugendliche stimmberechtigte Mitglieder 16 – 17 Jahre: 12 €
-Jugendliche stimmberechtigte Mitglieder 16 – 17 Jahre als Schüler, Studenten, Auszubi ldendende mit Ausweis 8 €
-Familienbeitrag für in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen: 36 €