Anmeldeformular

§ 3 Mitgliedschaft – Auszug aus aktueller Satzung

Mitglied des Vereins kann jede natürliche geschäftsfähige oder juristische Person werden, die die Satzung anerkennt und die Ziele des Vereins unterstützt. Beschränkt geschäftsfähige Personen von 7 – 17 Jahren können mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ebenfalls Vereinsmitglied werden.

Der Verein bietet die Möglichkeit der beitragspflichtigen Mitgliedschaft mit Stimmrecht und der beitragsfreien Mitgliedschaft ohne Stimmrecht. Eine beitragspflichtige Mitgliedschaft mit Stimmrecht ist erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich.

Über die Annahme eines Aufnahmeantrags für die Mitgliedschaft als stimmberechtigtes Mit­glied mit Beitragspflicht entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme von Mitgliedern ohne Stimmrecht und ohne Beitragspflicht erfolgt über eine Beitrittserklärung ( Anmeldeformular ). Der Vorstand kann ein Beitrittsersuchen ablehnen, wenn er Zweifel daran hat, dass der/die Beitrittswillige die Ziele des Vereins gemäß § 2 der Satzung auf Dauer unterstützt. Hiergegen kann der/die Beitrittswillige Einspruch einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung nach Anhörung des/der Betroffenen zu Beginn der Versammlung entscheidet