RP Freiburg gibt detaillierte Antwort auf die Abholzungen im Zwölferholz

Antwort vom RP Freiburg vom 04.04.2018

Nach Rücksprache und erfolgtem Ortstermin mit dem zuständigen Revierleiter kann ich Ihnen folgende Rückmeldung zur erfolgten Holzerntemaßnahme sowie zu den Vorgaben der Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Zwölferholz-Haid“ geben:

 

1.) Laut §7 der NSG-Verordnung ist die forstwirtschaftliche Nutzung möglich, „wenn sie in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang ordnungsgemäß erfolgt“. Im Anhang sende ich Ihnen einen Auszug aus dem Gesetzesblatt mit der Verordnung.
2.) Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft findet ihren Ausdruck im Forsteinrichtungswerk. Das Forsteinrichtungswerk ist für diesen Bereich seit 2011 gültig, sodass somit die durchgeführte Maßnahme bereits vor ca. sieben Jahren geplant wurde. Im Anhang befindet sich der Auszug aus dem Forsteinrichtungswerk für diesen Laubholz-Altbestand.
3.) Entsprechende Schutz- und Pflegemaßnahmen für das Natur- und Landschaftsschutzgebiet sind in § 15 der Verordnung geregelt. Bei Aufstellung des Forsteinrichtungswerks werden die Planungen mit der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt.
4.) Der bereits lückige Bestand (mit Unterwuchs vor allem aus Haselnuss und etwas Hainbuche) war geprägt von überwiegend alten Eschen, die vom Eschentriebsterben betroffen waren. Die mit dem Kronenabsterben einhergehende Wurzelfäule bei den Eschen ist bereits im Stammholz in Form von Nekrosen zu sehen.
5.) Der Altbestand steht direkt an einem stark begangenen und von Radlern befahrenen Waldweg (Hauptverbindung zwischen Niederrimsingen und Gündlingen). Wurzelfäule bedeutet abnehmende Standsicherheit und somit auch höheres Sicherheitsrisiko, das zudem schwer einzuschätzen ist.
6.) Die gerodete Fläche soll laut Forsteinrichtung mit einem Edellaubholzbestand mit hohen Eichenanteilen wiederbegründet werden. Dies ist für den nächsten Herbst bzw. spätestens für das Frühjahr 2019 geplant. Eine diesjährige Frühjahrspflanzung wäre aus organisatorischen Gründen  zu knapp gewesen.
7.) Im Westen des beschriebenen Bestandes wurden ebenfalls alte Eschen entnommen, Dort ist etwas Naturverjüngung vorhanden, die in die nächste Bestandesgeneration übernommen werden soll. Zudem wurden dort einige Eschen als Biotopbäume identifiziert, mit blauer Wellenlinie markiert und bewusst  stehen gelassen.